Kennen Sie den Staat „Bund“?
Laut Definition im Rechtswörterbuch ist ein Beamter „eine Person, die nach Aushändigung einer Urkunde mit den Worten unter „Berufung in das Beamtenverhältnis" beim Staat (
Bund oder Land), einer Gemeinde oder einer sonstigen juristischen Person des öffentl. Rechts in einem öffentl.- rechtlichen Dienstverhältnis steht.“
Die Anstellung als Beamter erfolgt also durch die Aushändigung der sogenannten„Bestallungsurkunde“.
Damit steht der Beamte dann im Stall des Staates, der der Bund oder ein Land sein kann.
Kennen Sie den Staat „Bund“?
Wußten Sie, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz Staaten sind?
Hier das PDF zum Film:
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