In einer Pressemitteilung informiert das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Öffentlichkeit über sein Urteil der Regelung zur Bestandsdatenauskunft. Konkret geht es um die Regelung der sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft, welche vom Bundesverfassungsgericht am 27. Mai 2020 für verfassungswidrig erklärt worden ist. Demnach verletzt die manuelle Bestandsdatenauskunft die Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG). (Mitteilung vom 17. Juli 2020).
Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Weiterlesen...