BR-Faktenfuchs bei bekanntem Bargeld-Verbots-Warner seinerseits durchgefallen

Der „Faktenfuchs“ als Überprüfungsinstanz von Informationen oder Beiträgen Dritter des Bayrischen Rundfunks hat einem Bericht nach mitgeteilt, Warnung vor einer Abschaffung des Bargelds seien „rechtsradikale, antisemitische Verschwörungstheorie“. Dagegen hat sich nun Norbert Häring positioniert, seinerseits Journalist (u.a. Handelsblatt), Buchautor und renommierter Blogger. Er habe sich als einer der „verunglimpften Warner“ den Beitrag selbst mit den erklärten Standards der Gruppierung selbst und mit den Standards internationaler Faktenchecker verglichen.

Das Ergebnis: Der „Faktenfuchs“ würde zahlreiche Regeln verletzen, dies aber nicht korrigieren.

Faktenfuchs spricht von „angeblicher Bargeldabschaffung“

Der Faktenfuchs untersucht in einem Beitrag, wie es sich mit der angeblichen Gefahr einer möglichen Bargeldabschaffung verhält. Häring zitiert aus dem Vorspann:

„Rechtspopulisten warnen vor einer angeblich drohenden Bargeldabschaffung, um Angst vor „totaler Überwachung“ zu verbreiten. Wieso sich dieses Thema so gut dafür eignet und welche Rolle Verschwörungstheorien dabei spielen. Ein #Faktenfuchs.“

Die Thesen, die der Faktenfuchs vorlegt, befassen sich denn auch mit dem Vorwurf direkt:

„Das Recht auf Bargeld als Zahlungsmittel ist in der Europäischen Union auf Verfassungsebene verankert. Damit Bargeld abgeschafft werden könnte, müssten alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen.

Behauptungen zu einer angeblich drohenden Bargeldabschaffung kursieren seit Jahrzehnten. Sie knüpfen häufig an Mythen einer jüdischen Finanzverschwörung an.

Besonders häufig verbreiten Akteure aus dem rechtspopulistischen bis rechtsextremen Spektrum Aussagen zu einer angeblichen Abschaffung des Bargelds.“

Diese Darlegung wiederum beantwortet Norbert Häring in einem längeren Beitrag recht klar mit einer Mängelliste, die dort aufgeführt wird.

  • Die Gegenseite würde nicht angehört.
  • Ein Interessenkonflikt würde verschwiegen, da ein Autor solcher Beiträge zur Bargeldabschaffung, Norbert Häring, selbst gegen die Weigerung klagte, GEZ-Gebühren bar anzunehmen. De BR ist demnach Teil der klagenden Partei.
  • Diffamierende Verallgemeinerung
  • Kein gleiches Maß gegenüber Aussagen verschiedener Seiten
  • Keine klare Darlegung der geprüften Behauptung
  • Keine Primärquellen und keine (hinreichenden) Belege
  • Logikfehler
  • Eine ergebnisoffene Recherche

Der Faktencheck selbst diskreditiert sich nach Auffassung von Norbert Häring damit selbst. Der „Faktenfuchs“ habe auf die diversen Anwürfe ausweichend und teils gar nicht geantwortet.