Falle: Strompreis steigt für Unternehmen und Privathaushalte in den kommenden Jahren massiv

Im September wird in Deutschland nach der Bundestagswahl bisherigen Umfragen nach eine schwarz-grüne oder eine grün-schwarze Regierung das Ruder übernehmen. Schon jetzt hat die amtierende Regierung indes ein neues Klimaschutzgesetz beschossen, das relativ schnell wieder aus der öffentlichen Diskussion verschwand. Die Folgen könnten nach Auskunft von Wirtschaftsexperten allerdings dramatisch ausfallen.

Industriebetriebe mit hohen Stromkosten

So ergibt eine Studie, das der Strompreis bis zum Jahr 2030 für die großen Industriebetriebe in Deutschland um das 1,5fache steigen wird. So jedenfalls kalkuliert das Beratungsunternehmen Prognos. Ohne Berücksichtigung von Steuern und Abgaben würde der Strompreis von derzeit ungefähr 4 Cent je Kilowattstunde auf 6 Cent steigen. Dies gehe auf die steigenden Preise für Erdgas und CO2(-Abgaben) zurück.

In Deutschland wurde ein neues Klimaziel verabschiedet, das bis 2030 eine 65%ige Reduktion des Ausstoßes an CO-2 vorsehen würde. Noch sind die Änderungen nicht formal verabschiedet. Dennoch rechnen Beobachter damit, dass das Gesetz verabschiedet werden wird.

Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, ist der Auffassung, „wenn in Deutschland nicht gegengesteuert wird, drohen zwangsläufig Betriebsschließungen und Standortverlagerungen“.

Es wäre wichtig, den Industriestrompreis auf weniger als 4 Cent zu bringen. Ansonsten sei die Wettbewerbsfähigkeit nicht gegeben.

Die Vereinigung selbst hatte die Studie in Auftrag gegeben und will damit offenbar noch ein Gegenlenken ermöglichen. Es ist offen, welche Erleichterungen für große Betriebe die aktuelle oder die künftige Regierung in Deutschland noch entwickeln werden. Die Strompreise sind für die Betriebe sowie für Haushalte unterschiedlich, so dass zumindest denkbar bleibt, Haushalte im Sinne der CO-2-Reduktion stärker zu belasten als die Industriebetriebe.

Hintergrund ist der Umstand, dass die Preise gemäß den §§ 63ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetz durch eine Reduzierung der Umlage gesenkt werden können.