Spitzenverband der Krankenkassen halten Impfpflicht für nicht umsetzbar

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Wenn es nach den Krankenkassen geht, ist die allgemeine Impfpflicht wohl nicht umsetzbar. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat nach einem Bericht mitgeteilt, dass (allein schon) die organisatorische Umsetzung des Anschreibens per Brief an die Versicherten mit den Mitteln, die den Krankenkassen zur Verfügung stünden, nicht möglich sei. Zudem würden die „millionenfachen Nachfragen“ die Callcenter der Kassen etc. überfordern, so die Meinung der Kassen. Demzufolge wäre es offenbar nach Ansicht der Kassen „ordnungspolitisch falsch“, die Kontrolle der Umsetzung der Impfpflicht an die Kassen zu geben, heißt es durch die GKV.

GKV gegen die allgemeine Impfpflicht (solange Kassen dies kontrollieren sollen)

„Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht für nicht umsetzbar. Das berichtet „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf die Vorlage für die Anhörung am heutigen Montag im Bundestag.

Demnach sei allein die organisatorische Umsetzung des Briefanschreibens an alle Versicherten „mit Haus- und Bordmitteln der Krankenkassen unmöglich“, zitiert „Bild“ aus dem Papier. Eine notwendige europaweite Ausschreibung und der Papiermangel würden eine fristgerechte Versendung der Briefe bis zum 15. Mai ausschließen. Auch warnen die Kassen vor millionenfachen Nachfragen und Beschwerden, die ihre hauseigenen Callcenter überlasten könnten. Technisch sei zudem nicht möglich, Impf-Nachweise abgesehen vom digitalen Impf-Zertifikat sicher zu überprüfen, merken die Kassen. Wie „Bild“ weiter schreibt, nennen die Krankenkassen außerdem die Übertragung der Kontrolle einer staatlichen Impfpflicht „ordnungspolitisch falsch“ und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 09. Juni 2004 – 2 BvR 1248/03), wonach ihre Hauptaufgabe die Gewährleistung des öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutzes ist: „Durch die Übertragung von Kontrollpflichten auf die Krankenkassen wird von diesem Grundsatz erheblich abgewichen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur