Freiheit der Religionsausübung – Jobcenter-Termine dürfen aus „religiösen Gründen“ abgesagt werden

Gute Regelungen für die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung: Die Agentur für Arbeit muss einer neuen Weisung des Arbeitsministeriums nach im Zweifel zwecks Religionsausübung Jobcenter-Meldetermine verschieben.

Bundesagentur für Arbeit soll grundgesetzlich garantierte Freiheit zur Religionsausübung schützen

„Bürgergeld-Empfänger dürfen ab sofort Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagen. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Dazu zählt die BA unter anderem „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte „Bild“: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Agentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur