Die Landtagswahl im Saarland wird durch „mehrere Bürger aus dem grünen Umfeld“ angefochten

Die Landtagswahl im Saarland wird einem Bericht nach durch Menschen aus dem „grünen Umfeld“ angefochten. Die Grünen waren wegen weniger fehlender Stimmen nicht in den Landtag gewählt worden. Dem Bericht nach bezieht sich die Anfechtung auf eine „möglicherweise verbotene Wahlwerbung eines saarländischen Bürgermeisters“.

Saarland-Wahl: Angeblich „Grüne“ fechten die Wahl an

„Der Ausgang der Landtagswahl im Saarland wird von mehreren Bürgern aus dem grünen Umfeld offiziell angefochten. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

In einem 23-seitigen Schriftsatz an die Landeswahlleitung wird demnach auf möglicherweise verbotene Wahlwerbung eines saarländischen Bürgermeisters zugunsten einer konkurrierenden Wahlliste verwiesen, die den Einzug der Saar-Grünen in den Landtag verhindert haben könnte. Die Saar-Grünen hatten die Fünf-Prozent-Hürde am 27. März nur um 23 Stimmen verpasst. Die SPD hatte eine absolute Mehrheit im Landtag errungen, die in der kommenden Woche Anke Rehlinger zur neuen Ministerpräsidentin wählen soll. Die Wahlenfechter, die einen Saarbrücker Rechtsanwalt beauftragt haben, verweisen auf ein Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofs.

Dieser hatte vor elf Jahren unzulässige Wahlwerbung als Wahlfehler bezeichnet. Die Landtagswahl 2009 hatte er zwar nicht annulliert, allerdings nur, weil diese Werbung sich damals nach Ansicht der Richter nicht auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hatte. In dem Schriftsatz an die Landeswahlleitung wird der „Saarbrücker Zeitung“ zufolge insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit eines Bürgermeisters genannt. Mit angeblich aus Steuergeld finanzierten Anzeigen habe dieser in amtlicher Funktion gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf verstoßen und auch gegen das Gebot der Chancengleichheit bei Wahlen.

Der Anwalt der Antragsteller verweist darauf, dass die Kampagne innerhalb der von den Verfassungsrichtern geforderten äußersten Zurückhaltung staatlicher Stellen im Zeitraum von drei Monaten vor dem Wahltermin gelaufen sei. Dies sei ein „schwerer Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften“. Mit dem Antrag muss sich der künftige Landtag befassen. Er könnte letztlich beim Verfassungsgericht landen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Landtag des Saarlandes, über dts Nachrichtenagentur