Lockerungen? Offenbar frühestens nach dem 28. März

Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der Merkel-Runde, die über die Fortsetzung der Maßnahmen befinden wird. Nun hat vor dem Treffen am Mittwoch der „Spiegel“ bereits seine Informationen preisgegeben.

Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten werden offenbar beschließen, dass der Lockdown oder Shutdown, wie der Spiegel die Maßnahmen beschreibt, bis zum 28. März weitergehen würde. Das Dokument sei am Montagabend um 19.10 Uhr erarbeitet werden. Es würde einige Lockerungen geben.

Die Liste der Lockerungen

Kritiker sprechen von der Liste der Großmut. Demnach allerdings würde es „weniger strenge Kontaktbeschränkungen“ eben. Bis zu fünf Mitglieder aus zwei Haushalten dürften sich treffen. Dabei würden Kinder bis zu 14 Jahren nicht mitgezählt.

Frohe Nachrichten auch für die Osterfeiertage. Es sollte „weitere Erleichterungen“ geben. Vom 2. bis zum 5. April also sind nun – demnach – weitere Verwandtenbesuche möglich. Dies gelte auch dann, wenn mehr als zwei Hausstände sich treffen würden.

In allen Bundesländern sollten zudem Buchhandlungen, Blumengeschäfte und auch Gartenmärkte „einheitlich“ geöffnet werden. Dann sind nach Friseuren und Grundschulen immerhin schon fünf Segmente geöffnet. Diese Regelungen seien aber nur dann möglich, wenn es hinreichend gute Hygienekonzepte geben würde und nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche in das Geschäft zugelassen würde.

Weitere Erleichterungen in Sicht

„Andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ und auch Fahr- sowie Flugschulen dürften wieder geöffnet werden, sofern tagesaktuelle negative Tests vorlägen und Hygienekonzepte sichergestellt seien. Dabei sei ein negativer Schnell- oder Selbsttest vorzuweisen.

Im Außenbereich soll es zudem möglich sein, bis zu zehn Personen Sport treiben zu lassen. Zusätzliche Lockerungen – hierzu – wären auf Länderebene in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzwerten möglich.

Die Notbremse: Alle bis zum 7. März geltenden Regeln würden wieder in Kraft treten, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen bestimmten Wert, den es noch zu verhandeln gelte, übertreffen würde.

Ob dies die neue Planungsgrundlage für Unternehmen und Gesellschaft ist?