Am 14. September hat die Stiftung Corona-Ausschuss ihren ersten Zwischenbericht über die Folgen des Lockdowns veröffentlicht. Der Ausschuss wurde im Juli 2020 von Rechtsanwälten unter der Leitung von Dr. Reiner Füllmich ins Leben gerufen. Die Juristen suchen Antworten auf die Fragen, ob die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten dem verfassungsrechtlichen Maßstab entsprechend verhältnismäßig waren.
Im Januar 2020 hätte sich abgezeichnet, dass ein als „neuartig“ bezeichnetes Coronavirus von China nach Hier weiterlesen...