Der Präsident des Gastronomie-Verbands Dehoga (Hotel- und Gaststättenverband) von Mecklenburg-Vorpommern, Guido Zöllick, kritisierte vor wenigen Tagen den zweiten Lockdown und das neue Infektionsschutzgesetz. Das am 18.11.2020 beschlossene Infektionsschutzgesetz in seiner dritten und neuesten Form sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Daher plane der DeHoGa, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Da der Lockdown nun entgegen der Aussagen der Bundesregierung verlängert werden solle, müssten nun noch viele weitere Wirte um ihre Existenz bangen, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sogar um künftige Lockdown-Entschädigungen, Weiterlesen...