Das Verfassungsgericht hat die sogenannte Mietpreisbremse der GroKo für verfassungsgemäß erklärt. Eine Vermieterin hatte dagegen geklagt, die wegen „Überschreitung der Mietpreisgrenze“ dazu verurteilt worden war, Mieten zurückzuzahlen. Das Urteil mag für viele erfreulich sein, Kritiker sehen jedoch massive Probleme.
Wohnungsbaugesellschaften kaum betroffen
Selbst die großen Wohnungsbaugesellschaften, die eigentlich mit diesen „Gesetzen“ gemaßregelt werden sollen, haben sich schon für eine solche Deckelung – teils – ausgesprochen. Die Mietpreisbremse sorgt formal dafür, dass in „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ neue Mietverträge nur höchsten 10 % über Weiterlesen...