Zwei Einwohner in Hessen haben Klage bei Gericht eingereicht, weil sie ihre Beiträge an den Hessischen Rundfunk in bar bezahlen wollen. Der Hessische Rundfunk (HR) lehnte dies aber ab, da seine Satzung nur die Zahlung per Lastschrift oder Überweisung vorsieht. Nachdem die Kläger vor deutschen Gerichten scheiterten, liegt der Fall nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, welches nun die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat. Dort könnte sich eine Kehrtwende anbahnen, denn der zuständige Generalanwalt Hier weiterlesen...