Die Heidelberger Medizinrechtsanwältin Beate Bahner hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht, um die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen stoppen zu lassen. Das Resultat der Klage der Anwältin war, dass die Polizei gegen sie ermittelte und ihre Webseite zwischenzeitlich nicht mehr zugänglich war.
Bahner kündigte Verfassungsklage an, zu der sie einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll es zu den polizeilichen Ermittlungen gegen Bahner gekommen sein, weil sie „auf ihrer Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat Weiterlesen...