Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die EU-Staaten müssen künftig ihre Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Bislang waren Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren, also jede Stunde die über den üblichen acht Stunden liegt. Künftig müssen Arbeitgeber aber die vollständige Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer leiste, dokumentieren.
In der Begründung des EuGH heißt es, dass ohne die Zeiterfassung Überstunden nicht „objektiv und verlässlich ermittelt werden könnten.“ Es sei für Arbeitnehmer sehr schwierig und häufig unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. Hier weiterlesen...