Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied am Dienstag, dass die Pkw-Maut in Deutschland gegenüber Autobesitzern aus dem Ausland diskriminierend sei. Daher sei die deutsche Pkw-Maut nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Pkw-Halter in Deutschland sollten bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Pkw-Maut entlastet werden. Dies benachteilige jedoch ausländische Fahrzeughalter, da die wirtschaftliche Last dieser Abgabe dann tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liege, so der EuGH.
Die Autobahnmaut war bereits 2015 beschlossen und der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen Weiterlesen...