Das wird vielen GEZ-Verweigerern und Gegnern nicht gefallen: Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt geurteilt, dass der deutsche Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vereinbar sei. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Somit kann das Beitragsmodell, das seit 2013 gilt, beibehalten werden. Gute Nachrichten für ARD und ZDF. Die Öffentlich-Rechtlichen können sich weiter an den Haushalten bedienen. Der Zwangsbeitrag muss weiter gezahlt werden.
Bundesverfassungsgericht erklärt Beitrag für verfassungskonform
Bereits im Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Auch die Karlsruher Richter kamen Hier weiterlesen...