Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz bezeichnete die Beschlüsse von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder als „verfassungsrechtlich nicht legitimiert“. Die getroffenen Grundrechtseinschränkungen seien „teilweise unverhältnismäßig“. In einem Interview mit „Tichys Einblick“ sagte Scholz, dass man Grundrechte nur einschränken könne, wenn diese in Kollision mit anderen Grundrechten gerieten. In diesem Falle müsse aber ein verhältnismäßiger Ausgleich für den Verzicht bestimmter Rechte geschaffen werden. Auf dieses Problem habe die Kanzlerin aber bislang noch keine „Antwort“ gefunden, so Scholz.
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