Seit vergangenem Freitag ist das Freihandelsabkommen „JEFTA“ aktiv. Die Märkte werden „geöffnet“. Konkret nicht etwa, indem neue Zollvorschriften die Kosten des Handels senken, das ist mit allen bisherigen Vereinbarungen ebenso möglich. Sondern indem die „nichttarifären Handelshemmnisse“ abgeschafft werden. Also alles, was nicht direkt in Preisen messbar ist. Es geht um Schutzvorschriften: Der Gesellschaft, der Verbraucher, der Landeigener und von Arbeitnehmern.
Wer entscheidet bei Streitfragen?
Die entscheidende Frage stellt sich sofort bei „Streitfragen“: Wer entscheidet, wenn ein Investor aus dem Land A mit seinen Hier weiterlesen...