In NRW sind eine Frau und ihr Mann wg. etwa 280 Euro fehlender GEZ-Gebühren nun belangt worden. Die Ehefrau musste wegen Erzwingungshaft sogar tatsächlich hinter Gitter. Sie habe seit etwa vier Jahren keine Gebühren mehr gezahlt. Grund für die Nichtzahlung sei, so der Ehemann, insbesondere der „pauschalierte Betrag“, also die fixe Gebühr, auf die sie selbst hinsichtlich der Programmwahl keinen Einfluss haben. Mahnbescheide gab es nicht, lediglich einen Festsetzungbescheid.
Der Fall erinnert an einen Vorgang, den wir an dieser Stelle schon beschrieben Hier weiterlesen...