Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat überraschend ein Urteil aus dem Jahr 2017 revidiert. Bei dem Urteil ging es um die Rechtmäßigkeit von direkten Abschiebungen von Migranten nach illegalen Grenzübertritten. Der EuGH hat die Praxis, Flüchtlinge nach ihrem illegalen Grenzübertritt sofort zurückzuweisen, bislang als unrechtmäßig bezeichnet. Am 13.02.2020 revidierte der EuGH aber überraschend sein eigenes Urteil. Woher der plötzliche Sinneswandel?
Bislang durfte jeder, der einen Fuß auf EU-Territorium gesetzt hat, laut EuGH-Urteil bleiben. Und zwar so lange, bis über einen entsprechenden Hier weiterlesen...