Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will nun den Straftatbestand der „Befürwortung von Straftaten“ prüfen. 1981 wurde der Straftatbestand „Befürwortung von Straftaten“ abgeschafft. Lambrecht will nun prüfen, ob dessen Wiedereinführung sinnvoll ist. Zuvor hatten Innenpolitiker der Union gesagt, es „sei wichtig, deutliche Signale an die aktiven Hetzer zu senden“. Deshalb müsse die „Befürwortung von Straftaten“ wieder unter Strafe gestellt werden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte sich hinter die Forderung der Innenpolitiker der Union gestellt. Das Bundesinnenministerium verwies dabei auf das Ende Oktober vom Kabinett beschlossene Hier weiterlesen...