Am 1.1.2015 trat still und leise das sogenannte SAG-Gesetz in Kraft, das Sanierungs- und Abwicklungsprogramm. Der Name ist Programm. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde quasi durchgewunken. Vor annährend leerem Plenum und zu fortgeschrittener Stunde wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet.
Das Gesetz ist von hoher Brisanz und betrifft Bankkunden, die jederzeit legal enteignet werden können. Demnach kann eine sogenannte neue „Bankenrettungsanstalt“ anordnen, bei möglicher Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln.