Eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat keine Angst vor einer Enteignung „privaten Wohneigentums“ in Berlin. Dies sei mit dem Grundgesetz dieses Landes in Einklang zu bringen. Sie erinnern an Artikel 15. Dort sind Enteignungen in der Tat beschrieben, sofern sie einen öffentlichen Nutzen stiften. Die Initiative lässt durch den Mitgründer Initiative „Deutsche Wohnen & Co.“ die Öffentlichkeit wissen, dass dies alles richtig und gerechtfertigt sein.
Politischer Wille, etwas zu verändern
Schließlich würden solche Probleme nur behoben, wenn „bestimmte Hier weiterlesen...