Die EU hatte in ihren Gründungsjahren beschlossen, eine gemeinsame Haftung für Schulden der einzelnen Staaten auszuschließen. Olaf Scholz treibt dieser Vereinbarung nun den wohl letzten Sargnagel ein. Laut „Spiegel“ hat er ein Schreiben an das Bundesverfassungsgericht aufgesetzt, wonach die (gemeinsame) Europäische Zentralbank EZB aus seiner Sicht Staatsanleihen kaufen dürfe. Die vom EZB-Rat „vorgelegte Verhältnismäßigkeitsprüfung“ sei demnach plausibel.
EU wollte ohnehin mehr Respekt
Diese Prüfung verlangte das Bundesverfassungsgericht, weil noch nicht einmal in diesem übergreifenden, weit über die bisherige Rechtsverfassung hinausgehende gemeinsame Haftung der Weiterlesen...