Im Grundgesetz steht: „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abgeben.“ Die Idee klingt vernünftig, doch die Realität sieht anders aus. Denn mit den verfügbaren gesetzlichen Instrumenten sind die Finanzgeschäfte der Parteien gar nicht lückenlos zu überwachen. Rechnungshöfe haben zwar das Recht zu prüfen, nicht aber Weisungen zu geben. Die Medien als „vierte Gewalt“ im Staat versagen als Kontrollinstanz der Öffentlichkeit dabei auf ganzer Weiterlesen...