Über Parteistiftungen schaufeln sich die etablierten Parteien illegal jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro Steuergeld in ihre korrupten Taschen. Fast eine halbe Milliarde Euro versickert so in dunklen, dubiosen Kanälen der Altparteien. CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke betreiben ausgeklügelte Selbstbedienungsläden. Das Abzapfen der Steuergelder ist berüchtigt. In den Medien liest, hört und sieht man davon aber nichts. Ist dieser blinde Fleck Absicht?
gefunden auf anonymousnews.ru
Denken Sie an Wildbad Kreuth, vergessen Sie
matthias
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Falkenauge
Die Parteienfinanzierung treibt Blüten, wie z. B. die folgende: Durch Urteile von 1966 und 1968 hatte das BVerfG der (von den Parteien 1959 eingeführten) staatlichen Parteienfinanzierung immerhin Grenzen gesetzt, eine öffentliche Kontrolle und die grundsätzliche Beteiligung auch außerparlamentarischer Parteien verlangt. Dies wurde von den Parlamentsparteien unterlaufen, indem enorm wachsende Zuschüsse nicht in die Parteikassen, sondern an die Fraktionen, Abgeordneten und Parteistiftungen flossen. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), geführt von dem Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim, wurde kürzlich nach über dreijährigem schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen. Der die Entscheidung vorbereitende Berichterstatter des 2. Senats war Peter Müller, vorher 12 Jahre CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, 2011 vom Bundesrat, der Kammer der Landesregierungen, zum Bundesverfassungsrichter gewählt.
Vgl.:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2015/11/18/das-verhaengnis-der-politischen-parteien/
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