Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen den EZB-Kauf zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Urteil haben die Karlsruher Richter Mut bewiesen und sich nicht dem Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gebeugt. Die Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Damit gab das Gericht mehreren Verfassungsbeschwerden Recht.
Das Urteil besagt, dass Bundesregierung (Merkel und ihr Kabinett) und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht ausreichend geprüft haben. Die Beschlüsse der EZB zu den Hier weiterlesen...