Kommentar: Darüber haben wir schon berichtet, aber doppelt genäht hält besser.
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Seit 50 Jahren sind nach dem „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“ in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert – auch die Eltern.
Nach dem „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“, das am 30.4.1964 in Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken
Erdling
Seit 50 Jahren – ich wusste dass der deutsche Arbeiter für die ganze Welt arbeitet und schaft – durch die Systeme werden Gelder verschoben und der Deutsche kann rund um die Uhr arbeiten damit er – der Deutsche – sich mit Allmosen zufrieden gibt – dazu werden noch extra Gebühren / Steuern fällig ….
mal ganz ehrlich – wer braucht eine Krankenkasse die von den Pharmakonzernen diktiert und bestimmt wird ….????
sonnenblume
Geschichte im Ersten: Akte D – Die Macht der Pharmaindustrie (1)
http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Geschichte-im-Ersten-Akte-D-Die-Macht/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=34631386
arkor
und hier werden gleich mehrere muslimische Ehefrauen, mitversichert und kassieren sogar die Witwenrente.
Selbstverständlich sind dies gegenstandslose Verträge der BRD, da sie nicht vertragsfähig ist und somit Plünderung nach Völkerrecht und zwar zweifelsfrei.