Ein Richter am Amtsgericht in Weimar hat ein Urteil erlassen, in welchem er das von Bundes- und Länderregierungen erlassene Kontaktverbot für verfassungswidrig beurteilt hat. Der Jurist erklärte das seit dem letzten Sommer bestehende Kontaktverbot für nichtig.
Der Richter selbst hat bereits Klagen gegen Corona-Verordnungen eingereicht und versucht, juristisch gegen die Thüringer Corona-Verordnungen vorzugehen. Er klagte zweimal vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen das Kontaktverbot, den Mindestabstand und die Maskenpflicht. Seine Anträge sind damals allerdings abgelehnt worden.
Am 11. Januar hat der Weimarer Amtsrichter nun Hier weiterlesen...