Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun sichergestellt, dass die „Deutsche Umwelthilfe“ weiter „Klagebefugnis“ habe. Es liege „kein Rechtsmissbrauch“ vor, auch wenn die Klage sich hier gegen einen Autohändler richtete und nicht um die berühmte „Diesel-Fahrverbote“. Hier war ein Autohändler verklagt worden, der nach Meinung des Vereines „unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen“ informiert haben soll.
DUH freut sich
Der Händler hatte darauf hin geklagt, da dies seinem Rechtsverständnis nach nicht Aufgabe der DUH gewesen sein soll. Die DUH hingegen freute sich über das Urteil und Weiterlesen...