1998 griff die Kohl-Regierung in Artikel 13 des Grundgesetzes ein, der das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren sollte. Damals war der Protest lautstark, doch heute, 21 Jahre später, scheinen die Eingriffe in das Grundrecht von Horst Seehofer niemanden zu interessieren.
1998 nannte man den Eingriff in das Grundgesetz den „großen Lauschangriff“. Ermittlern der Polizei wurde es erlaubt, in Wohnungen von Verdächtigen Wanzen zu platzieren. Seehofers Innenministerium hat nun den Gesetzentwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ vorgelegt. Nicht nur die Polizei, so heißt Weiterlesen...