Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jüngst geurteilt, dass Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind (AZ: 1 BvL 7/16). Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden. Auch diese Minderungen müssen aber in der Ausgestaltung gemildert werden.
Für unter 25-Jährige sind die Sanktionen besonders scharf. Bei ihnen wird bereits beim ersten Pflichtverstoß (Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen, zu wenige Bewerbungen schreiben, eine Weiterbildung abbrechen) die Regelleistung (monatlich 424 Euro) vollständig gekürzt. Weiterlesen...