Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Mittwoch entschieden, einen zweiten Lockdown ab dem 2. November für vier Wochen über Deutschland zu verhängen. Nach zwei Wochen wolle man „untersuchen“, wie sich das „Infektionsgeschehen“ entwickelt habe. Doch ist der Lockdown überhaupt rechtskonform? Wohl kaum, denn nun haben sich Verfassungsrechtler gemeldet, die dem Vorhaben der Kanzlerin widersprechen.
Der Berliner Europa- und Verfassungsrechtler Ulrich Karpenstein sagte „Focus-Online“, dass Bundestag und Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern müssten, wenn die Kanzlerin bundeseinheitliche Maßnahmen wie Sperrstunden Hier weiterlesen...