Die deutschen Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden, dass die europäische Bankenunion nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Bundesregierung und Bundestag haben demnach bei ihrer Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht und zur Abwicklung von Pleitebanken nicht ihre Kompetenz überschritten, so das Urteil. Die demokratische Kontrolle sei ausreichend stark, so die Bundesverfassungsrichter.
Wie unabhängig jedoch die Bundesverfassungsrichter von der Bundesregierung tatsächlich sind, brachte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zutage, das dieser am 27.05.2019 fällte. Der EuGH kam zu Weiterlesen...