Die Hamburger Psychiatrie dürfte kein Einzelfall sein. Dort wurden nahezu 600 Menschen verfassungswidrig „fixiert“. Zu lange. Denn eine „längere“ Fixierung bedarf einer richterlichen Genehmigung. Doch solche Vorgaben vermisste man in Hamburg. Vermutlich auch in anderen psychiatrischen Einrichtungen. Die FPD fordert jetzt schnelle Maßnahmen.
Vor rund zwei Wochen schränkte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte „Fixierung“ von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern und Kliniken gesetzlich ein. Eine längere Fixierung muss künftig von Richtern genehmigt werden, urteilte das Gericht in Karlsruhe. Denn eine Fixierung stellt einen Eingriff Weiterlesen...