Der Bundesrechnungshof hat nach einer Mitteilung der „Süddeutschen Zeitung“ moniert, das Verkehrsminister Scheuer keine Risikobewertung oder Rückstellung gebildet habe, als das Scheitern des Mautprojektes vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) möglich schien. Österreich hatte 2017 gegen die Maut geklagt, ohne dass das Ministerium darauf intern reagiert. Nach zumindest kaufmännischem Verständnis hätte die Regierung einkalkulieren müssen, dass es zu einer Niederlage kommen kann (die ja auch eintrat) und daraufhin die Verträge etwa mit privaten Auftragnehmern nicht abgeschlossen werden dürften.
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