Seit Restaurants und Cafés in der Corona-Krise wieder öffnen durften, wurde es jedoch für Gäste verpflichtend, ihre persönlichen Kontaktdaten abzugeben, um „im Falle eines Corona-Ausbruchs die Infektionskette nachverfolgen zu können“ – so zumindest lautet die Begründung, auch wenn die Regierung damit gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
Ein Fall in Hamburg hat nun gezeigt, wie sicher die Daten bei den Restaurantbetreibern tatsächlich sind. Denn Ermittler aus Hamburg haben mindestens sieben Personen für Zeugenaussagen kontaktiert, die sich zuvor in eine Corona-Kontaktliste eingetragen hatten. Der Fall Weiterlesen...